Miet-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von ScanAudio e.K.
Miet-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von ScanAudio e.K.
§1
Sämtliche Lieferungen erfolgen nur unter Zugrundelegung unserer Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen. Anderen Bedingungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit.
Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
§2
Unser Angebot ist stets freibleibend. Die Preise gelten falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht.
Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten ab Lager Berlin.
§3
Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Eine Fristsetzung im Hinblick auf Verzug wie auch eine Nachfristsetzung des Bestellers müssen mit jeweils einer Zeit von zumindest 6 Wochen erfolgen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Falle der Käufer.
§4
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post, oder Spedition, Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Soweit wir Beanstandungen in Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.
§5
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Ist eine Rechnungssumme nicht binnen 30 Tagen nach Erstellung ausgeglichen, ist Rechnungsverzug gegeben. Inverzugsetzung ist entbehrlich. Bei Verzug des Bestellers sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§6
Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muß die Rüge bis spätestens 14 Tage nach dem Empfang der Ware bei uns eingehen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung anerkannter Mängel nur unwesentlich oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, den Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Rechte durch eine Geldentschädigung, die der Wertminderung entspricht, abzufinden. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,sind ausgeschlossen. Bei unberechtigten Mängelgründen trägt der Käufer die uns hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere die einer Besichtigung durch uns an Ort und Stelle, zu der wir berechtigt sind.
Sofern wir die Übersendung der beanstandeten Ware verlangen, hat der Besteller die Ware angemessen verpackt unter Beifügung der Kaufquittung oder Rechnung an uns zurückzusenden.
Fehlmengen sind beim Entladen festzustellen und durch schriftliche Erklärung des Frachtführers zu belegen, widrigenfalls verliert der Käufer alle Ansprüche.
§7
Für das umseitig bezeichnete Gerät übernimmt die Firma ScanAudio e.K. beginnend mit dem Tage des Verkaufs, Garantie nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Die Garantie erstreckt sich auf die Beseitigung von Fertigungs- und Materialfehlern, sowie den Austausch von Bauteilen. Der Garantieanspruch erstreckt sich nur soweit, wie der Hersteller des Gerätes den Garantieanspruch anerkennt. Er erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter Mängel und Reparatur oder Ersatz defekter Teile.
Gewährleistung durch Reparatur oder Ersatz einzelner Teile unterbricht bzw. verlängert nicht die ursprünglich festgelegte Garantielaufzeit. Dieses gilt sowohl für ersetzte Elemente, als auch für komplette Geräte. Der Garantieanspruch kann nur anerkannt werden, wenn die Rechnung sich in Ihrem Besitz befindet. Die Garantieleistung bezieht sich nicht auf Transportschäden, auch nicht auf Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und fehlerhafter und nachlässiger Behandlung des Instrumentes. Außerdem fallen nicht unter die Garantiebestimmungen Schäden oder Fehler infolge höherer Gewalt (Blitzschlag, Hochwasser, etc.) oder sonstige äußere Einflüsse sowie mechanische Beschädigungen oder Mängel, die nicht auf Materialfehler zurückzuführen sind. Innerhalb der Garantiezeit darf das Gerät nur durch ScanAudio e.K. oder durch einen von ScanAudio e.K.autorisierten Techniker repariert werden, andernfalls erlischt die Garantie.
Bei vielen Geräten, insbesondere bei solchen, die aus den USA und England stammen, gibt es keine Garantiekarten. Es gilt auch hierfür die Garantiezusage des Verkäufers gleichwohl. Das zu reparierende Gerät muß ScanAudio e.K. kostenfrei (frachtfrei) angeliefert werden. Der Kunde trägt die Kosten für die Arbeitszeit. ScanAudio e.K. übernimmt die vollen Kosten für die Ersatzteile und trägt die Kosten für den Rücktransport.
§8
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Aufpreises und der evtl. anfallenden Montagekosten sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des unauffälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, so daß wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das Vorbehaltseigentum durch Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt im übrigen vorbehalten. Ein Eigentumserwerb nach § 950 BGB ist außgeschlossen. Sollte gleichwohl unser Eigentum nach § 950 BGB an der gelieferten Ware untergehen, so wird uns die Stellung des Herstellers eingeräumt und wir werden Eigentümer der neuen (im Sinne von § 950 BGB) Sache. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt im übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten und installierten Geräten.
§9
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich Berlin.
§10
Sollten einzelne Bestimmungen dieser unserer Miet-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung in den Grenzen des AGB-Gesetzes soweit wie möglich entspricht.
§11
Der Vermieter leistet Gewähr dafür, daß die vermietete Anlage funktionstüchtig ist und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Der Mieter ist von der Entrichtung des Mietzins wegen fehlender Funktionstüchtigkeit der Anlage von dem Tage an befreit, an dem er etwaige Mängel der Anlage und deren Gebrauchsunfähigkeit dem Vermieter mitteilt. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an der Anlage zu beheben oder eine andere gleichartige Anlage zur Verfügung zu stellen, um die dafür benötigte Zeit verlängert sich der Mietvertrag. Der Mieter ist gehalten, die Anlage zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume des Vermieters zu schaffen.
§12
Die Vorschriften der §§ 537, 538 BGB finden für das Mietverhältnis keine Anwendung.
§13
Der Vermieter ist berechtigt, die Überlassung der Mietsache von der Zahlung eines angemessenen Mietvorschusses abhängig zu machen.
§14
Der Mieter darf die Rücknahme der Mietsache nicht von der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts abhängig machen. Die Mietsache ist nach Vertragsablauf ohne besondere Aufforderung dem Vermieter zurückzugeben und zwar in dem Zustand, in welchem sie der Mieter erhalten hat.
§15
Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verplichtet, wenigstens einen Mietzins in Höhe der bisherigen Miete zzgl. 20% zu zahlen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Besteht Streit zwischen den Parteien, wer eine Verschlechterung oder den Untergang der Mietsache zu vertreten hat, so trifft die Beweislast den Mieter.
§16
Der Mieter verzichtet auf das Recht der Aufrechnung mit den Mietzinsansprüchen des Vermieters. Der Mieter ermächtigt den Vermieter schon jetzt bei vertragswidrigem Gebrauch durch den Mieter die Mietsache wieder abholen zu lassen, ohne daß es einer gerichtlichen Entscheidung hierüber bedarf.
§17
Ist der Mieter trotz Zahlungsaufforderung mit der Zahlung des Mietzinses im Verzug, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Der Mieter ist ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf mit der Zahlung in Verzug, sofern die Rechnungen nicht binnen 30 Tagen nach Erstellung ausgeglichen sind.
§18
Jede Untervermietung ist nicht gestattet. Das gleiche gilt für eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500,- zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
§19
Änderungen des Mietvertrages sowie sonstige Zusagen und abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.
§20
Bei täglicher Mietung muß die Rückgabe am nächsten Tag bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Überlassung und Rückgabe der Mietsache erfolgen jeweils in den Geschäftsräumen des Vermieters. Transport geht zu Lasten des Mieters.
§21
Für entstandene Schäden an der Mietsache oder bei Verlust der Mietsache ist vom Mieter Ersatz zu leisten und zwar auch, wenn den Mieter kein Verschulden trifft (Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl, Brand, Wasser). Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den Mietausfall.
§22
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Ist der Vertragspartner nicht Vollkaufmann, vereinbaren die Parteien für das Mahnverfahren die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter die vorstehenden Bedingungen an.
Frank Wolter
Wilhelminenhofstr. 83-85
(Gebäude 44)
12459 Berlin
Fon: 030 / 530 20 2 - 0
Fax: 030 / 530 20 2 - 22
Mail: office@scanaudio.com